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Testen Sie Ihren Beratungsbedarf

  Bevor Sie Ihre Breitbandinitiative starten – ein Schnelleinstieg ins Förderprozedere:  
       
    WAS WIRD GEFÖRDERT?  
   
Investitionen des Zuwendungsempfängers in den Aufbau eigener Infrastrukturen für leitungsgebundene NGA-Netze.
 
   
Zuschüsse des Zuwendungsempfängers an private oder kommunale Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke (Fehlbetrag zwischen Investitions- und Betriebskosten und den zu erwartenden Einnahmen) bei Investitionen in leitungsgebundene und funkbasierte Breitbandinfrastrukturen (Breitbandgrundversorgung).
 
     
Machbarkeitsuntersuchungen zur Vorbereitung und Optimierung von geplanten Vorhaben (Vorhabenbündel).
 
     
Gefördert werden können daneben Planungs- und Prüfungsleistungen zur Vorbereitung, Begleitung und Abnahme der Investitionen, soweit die Leistungen durch vom Land zertifizierte Breitbandberatungsunternehmen erbracht werden.
 
         
      AB WANN IST EINE FÖRDERUNG MÖGLICH?  
      Die Förderung des Breitbandausbaus ist nur möglich in bisher mit Breitbandanschlüssen unversorgten oder unterversorgten Gebieten des Landes Sachsen-Anhalt.  
      Als unterversorgt gilt ein Gebiet dann, wenn eine Anschlussmöglichkeit von zurzeit mindestens 2 MBit/sec nicht flächendeckend erreicht wird.  
         
      WER WIRD GEFÖRDERT?  
     
kreisangehörige Gemeinden (Einheitsgemeinden und Gemeinden, die einer Verwaltungsgemeinschaft oder Verbandsgemeinde angehören)
 
     
Verbandsgemeinden
 
     
kreisfreie Städte
 
     
Landkreise
 
     
kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen
 
      Gemeinsame Anträge mehrerer Zuwendungsempfänger sind zulässig.  
         
      FÖRDERPROGRAMME  
      Vorhaben im ländlichen Raum können über ELER/GAK gefördert werden.  
      Anträge sind an das jeweilige Amt für Landwirtschaft, Flurordnung und Forsten zu stellen.  
         
      Im Rahmen des GRW-Koordinierungsrahmens sind Förderungen möglich, wenn mehrere gewerbliche Unternehmen in einem bestimmten Bereich (in der Regel Gewerbegebiet) durch die Förderung zusätzliche Arbeitsplätze schaffen können oder zumindest vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden.  
         
 
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